Aufstellen des Anliegens
- Pierre & Alexandra Frot
- 1. Juli 2019
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 12. Juli 2019

Aufstellen des Anliegens in der Mehrgenerationalen Psychotraumatologie
Über mehrere Jahre hinweg nutzte Franz Ruppert seine Methode der Traumaaufstellung, be-
vor er sich 2009 einem neuen Aufstellungsformat zuwandte: dem Aufstellen des Anliegens.
Ziel der Aufstellung ist die veränderte Repräsentation der Beziehungsstrukturen im Inneren
des Ratsuchenden. In der Aufstellung müssen die Traumata des Ratsuchenden thematisiert
und ausführlich behandelt werden, und ihm muss ganz bewusst vor Augen geführt werden,
dass er verschiedene aufgespaltene Anteile in sich trägt (siehe dazu »(Spaltung in) Persönlichkeitsanteile«).
Die Hauptmerkmale einer Aufstellung des Anliegens sind:
Das Anliegen wird aufgestellt: Der Ratsuchende stellt einen Stellvertreter für sein Anliegen auf. Während der Aufstellung kristallisiert sich heraus, ob es sich bei dem Anliegen um einen Persönlichkeitsanteil des Ratsuchenden selbst handelt oder um eine Verstrickung mit einer anderen Person. Bei Symbiosetraumata kann es vorkommen, dass der Stellvertreter für das Anliegen gar kein Anteil des Ratsuchenden selbst ist – auch wenn er dieser Meinung ist. (Ein Hinweis darauf ist z. B., wenn eine Frau für ihr Anliegen als Stellvertreter einen Mann wählt.)Es ist wichtig, dass es dem Ratsuchenden gelingt, sein Anliegen selbst in Worte zu fassen. Die Aufstellung wird erfolgreicher und klarer, wenn der Fokus stark auf eine Veränderung der Person des Ratsuchenden ausgerichtet ist und wenn er bereit ist, die abgespaltenen Traumagefühle (siehe »(Spaltung in) Persönlichkeitsanteile«) zu akzeptieren. Gewöhnlich kann der Stellvertreter des Anliegens diese Gefühle klar benennen. Wenn jedoch die Quelle für das Anliegen aus dem ÜberlebensIch des Ratsuchenden kommt, das seine Schutzmechanismen steuert, kann es vorkommen, dass der Stellvertreter »blockiert«.
Der Ratsuchende wählt für sich keinen Stellvertreter und nimmt gleich von Beginn an an der Aufstellung teil: Somit erfolgt eine unmittelbare Reaktion des Ratsuchenden auf den Stellvertreter des Anliegens, das heißt, es ergeben sich auf beiden Seiten Impulse, auf die reagiert wird. Aus Sicht Franz Rupperts kann der Ratsuchende damit den Verlauf direkt mitfühlen, erleben und steuern.
Freies Agieren der Stellvertreter und seltene Eingriffe vonseiten des Aufstellungsleiters: Die Stellvertreter sind völlig frei in der Art und Weise, wie sie ihren Empfindungen Ausdruck verleihen (Ausnahme: körperliche Gewalt), und der Aufstellungsleiter interveniert nur, wenn die Aufstellung blockiert ist, weil beispielsweise der Ratsuchende am Moment der Abspaltung angelangt ist. Dann kann ihm der Aufstellungsleiter Sätze für den Stellvertreter des Anliegens vorschlagen. Eine größere Anzahl an Personen oder Personenanteilen wird dabei nur ausnahmsweise und wenn es für den Ratsuchenden notwendig ist, herangezogen.
Stellvertreter repräsentieren Persönlichkeitsanteile: Stellvertreter vertreten in der MPT nur Persönlichkeitsanteile und keine »kompletten« Personen. Falls für einen Stellvertreter der entsprechende Anteil der Person nicht festgelegt wird, wird eben dieser Stellvertreter unbewusst das als Meldung empfangen, was der Ratsuchende unbewusst aus seinen unterschiedlichen Persönlichkeitsanteilen aussendet. In den klassischen Aufstellungen »nach Hellinger«, bei denen eine Person einem Stellvertreter gegenübersteht, kann laut Ruppert beobachtet werden, wie die Stellvertreter zwischen den verschiedenen Persönlichkeitsanteilen des Ratsuchenden hin- und herspringen.
Der Aufstellungsprozess
Jedes mit einem Stellvertreter aufgestellte Anliegen stellt für den Ratsuchenden bildlich ge-
sprochen einen Felsbrocken dar, den er aus dem Weg räumen muss. Dazu kommt erschwerend, dass bei einer Traumakonfrontation unmittelbar Schutzmechanismen in Gang gesetzt werden, die im Laufe des Aufstellungsprozesses erkannt und in ihrer Bedeutung in Betracht gezogen werden müssen. Wenn der Grund für die Auslösung der Schutzmechanismen allerdings gefunden ist, verlieren diese an Bedeutung und können aufgelöst werden. Im Aufstellungsprozess sollen die gesunden Anteile des Ratsuchenden gestärkt werden, damit die Konfrontation mit den traumatisierten Anteilen seiner Person möglich wird und keinesfalls ein Trauma reaktiviert wird. Wenn das Anliegen aus dem gesunden Anteil des Ratsuchenden heraus aufgestellt wurde oder sich immer mehr in diese Richtung entwickelt, sind laut Ruppert in kurzer Zeit grundlegende Veränderungen möglich. Wenn die Schutzmechanismen den Ratsuchenden jedoch noch dominieren, bringt ihm dies nicht nur ein besseres Verständnis seiner inneren Strukturen, sondern eine Stärkung der gesunden Anteile. Das zeigt ihm auf, in welche Richtung der Weg gehen kann. Oftmals müssen zuerst die eigenen Überlebensstrategien als illusionär erkannt werden, bevor die gesunden Anteile weitermachen können.
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