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Ausschluss oder Ausklammern eines Systemmitglieds

Aktualisiert: 11. Juli 2019




Ausschluss oder Ausklammern eines Systemmitglieds bei Familienaufstellungen nach Hellinger

Die systemische Ordnung besagt, dass jeder in seinem Familiensystem ein Recht auf Zugehörig­keit hat. Niemandem darf dieses Recht streitig gemacht werden. In der Realität werden jedoch oft Systemmitglieder aus dem System ausgeschlossen. Es gibt vier mögliche Ursachen für den Ausschluss eines solchen Mitglieds:

  • durch Vergessen: z. B. wenn früh verstorbene, tot geborene oder weggegebene Kinder vergessen werden, und ihnen so die Mitgliedschaft verweigert wird,

  • durch Verdrängung: z. B. wenn das Schicksal eines Ausgeschlossenen den anderen Angst macht,

  • durch Verweigerung: z. B. wenn die Leistung der Ausgeschlossenen für das System, z. B. von früheren Partnern, nicht gewürdigt wird,

  • durch moralische Verurteilung: z. B. wenn die Familie einen homosexuellen Onkel nicht akzeptieren kann.


Konsequenzen im System

Ob jemand gewollt oder ungewollt ausgeschlossen wird, die Auswirkung ist laut Bert Hellin­ger immer dieselbe: Ein Platz, der eigentlich jemandem im System gehört, wird von diesem nicht ausgefüllt. Aus dem Verstoß gegen dieses Gesetz ergeben sich die meisten Verstrickun­gen. Das System ist gestört und leitet eine Ausgleichsbewegung ein, indem ein Nachgeborener diese Leerstelle füllt. Jeder Ausschluss eines Mitglieds führt dazu, dass das kollektive Gewis­sen innerhalb des Systems nach einem Ersatz für das ausgeschlossene Mitglied sucht, sodass ein anderer das ausgeschlossene Mitglied vertreten muss. Dieser identifiziert sich unbewusst mit dem Ausgeschlossenen und entwickelt sehr ähnliche Verhaltensweisen und Gefühle, manchmal sogar eine bestimmte Krankheit, oder das Schicksal des Ausgeschlossenen wiederholt sich beim ihm: Die ursprüngliche Störung im System wird durch eine weitere Störung ausgeglichen.Das kollektive Gewissen ist dabei blind. Jemand muss die Ausgeschlossenen zwar vertreten, aber es gibt oft nur eine Wiederholung und keine Lösung.


Lösungsansatz

Das ausgeschlossene Systemmitglied muss wieder in die Familie aufgenommen werden und

in deren innerem Bild seinen rechtmäßigen Platz erhalten. Eine Lösung gibt es erst, wenn

jeder geliebt und gesehen wird – auch Täter. Aus systemischer Sicht ist keiner »besser« oder

»schlechter« auch ein Täter ist verstrickt, er ist nicht frei und hat ein Recht auf Zugehörigkeit.

Erst wenn der Ausgeschlossene seinen Platz wiederbekommt, ist auch der Nachgeborene wieder frei, sein eigenes Leben zu leben.

 

Quellen: 30

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